Seit mehr als 500 Jahren werden Menschen auf unserm Friedhof in "geweihter Erde" und in unmittelbarer Nähe zur Kirche bestattet. Darin kommt die Liebe zu den Verstorbenen und der Glaube an die Auferstehung zum Ausdruck.
Neben den Erdgräbern enthält der Friedhof auch einen Bereich für Wand- und für Bodenurnen. Eine Urnenbeisetzung in einem Grab ist ebenfalls möglich. In diesem Fall soll es sich um eine verwesbare Bodenurne handeln.
Fragen zur Friedhofs- und Grabgestaltung sind in der Friedhofsordnung geregelt. Dies betrifft z.B. die Größe der Gräber, ihre Gestaltung sowie die jährliche Grabgebühr. Details sind mit dem Friedhofsverwalter Franz Schwaiger zu besprechen.
Die Grabgebühr ist auf 10 Jahre im Voraus zu entrichten, ab dann wird sie für jeweils zwei Jahre eingehoben.
Eine Besonderheit auf unserem Friedhof ist das Grab von Landeshauptmann a. D. Dr. Hans Katschthaler.
Anni und Franz Schwaiger pflegen schon seit 1999 unseren Friedhof!